Informationen für Kostenträger                                  

Die Kurberatung Friesland führt seit 1997 umfassende Beratungs- und Vermittlungsleistungen im Leistungsbereich der §§ 24 und 41 SGB V durch.

Durch langjährige Erfahrung zeichnen wir uns durch professionelle  Arbeit aus. Die ständig ansteigenden Anfragen bestätigen unsere Arbeit.

In Übereinstimmung mit allen in diesem Bereich vorgegebenen gesetzlichen Vorgaben sowie unter Berücksichtigung unterschiedlichster Trägervorgaben bieten wir Leistungen auf einem fachlichen Niveau, das den diversen sozialmedizinischen Anforderungen dieses Klientels in vollem Umfang gerecht wird. Eine Vielzahl positiver Rückmeldungen von Versicherten, Kliniken und Kostenträgern belegen dies.

Auf Wunsch übernimmt die Kurberatung Friesland im direkten Auftrag von Krankenkassen alle Beratungs- und Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit einer indikationsbezogenen und erfolgreichen Abwicklung einer Mutter-/Vater-Kindmaßnahme nach den §§ 24 und 41 SGB V

Aufgrund der langjährigen Erfahrung und einem optimal geschulten Beraterteam und belastbaren Kontakten zu in ihrer Leitungsfähigkeit erprobten Fachkliniken wickeln wir – nach erteilter Kostenzusage durch den Kostenträger / den MDK – den gesamten Leistungsdialog mit Ihren Versicherten ab.

Dazu gehören:

  1. -  Umfassende klientenzentrierte Vorberatung der Versicherten
  2. -  Erfassung der Leitindikation sowie der relevanten Nebendiagnosen innerhalb
        des gesamten familiären Systems
  3. -  Indikationsbezogene Auswahl und Präsentation der geeigneten Fachkliniken
        gegenüber den Versicherten
  4. -  Abwicklung der Terminierung und Buchung der Kurmaßnahme mit der ausgewählten
        Fachkliniken nach den Maßgaben der Versicherten sowie ggf. des Kostenträgers
  5. -  Enge persönliche Begleitung in allen Fragen der Kurvorbereitung, Abwicklung notwendiger
        Formalitäten, Bedarfsklärung mit der ausgewählten Klinik im Vorfeld der Kurmaßnahme,
        Hilfestellung bei Organisation der Anreise
  6. -  Hotline für die Klärung evtl. interkurrent auftretender Probleme und Fragestellungen
  7. -  Nachbesprechung der Kurmaßnahme und Beratung bei der Umsetzung der therapeutischen und
        psychosozialen empfohlenen Folgemaßnahmen im heimischen Umfeld
        (bei Bedarf Rückmeldung an den Kostenträger)

Interessierte Kostenträger beraten wir in allen Bereichen der Leistungsbeantragung und Leistungsabwicklung.

Ebenso bieten wir eine Hotline zu allen fachlichen und organisatorischen Fragen rund um den Leistungsbereich §§ 24 und 41 SGB V für alle Mitarbeiter interessierter Kostenträger.

Langjährige Kontakte mit kooperierenden Fachkliniken ermöglichen zahlreiche Synergieeffekte im Bereich des Controllings von Leistungen, Bedarfssteuerung sowie der Vertragslenkung.




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